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Allgemeine
geschäftsbedingungen

Stand 12/2019

§ 1 Geltung

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Gross GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Waren und Dienstleistungen schließen.

  2. Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit den Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die vom Bestellformular oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.

  2. Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, soweit
    zwischen Vertragsabschluss und Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten
    die am Tage der Lieferung gültigen Preise.

  2. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise bei Abholung einschließlich Verpackung.

  3. Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind zum Inkasso berechtigt.

  4. Bei Kunden, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, erfolgt eine Lieferung nur gegen Vorauskasse.

  5. Die Annahme von Schecks wird abgelehnt.

  6. Wird eine Bezahlung durch Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug zahlbar. §286 Abs. 3 BGB bleibt unberührt. Es tritt Zahlungsverzug ein, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung erfolgt. Bei Zahlungsverzug ist die Gross GmbH berechtigt Mahngebühren, sowie Verzugszinsen zu berechnen. Eine einseitige Kürzung der Beträge durch den Kunden ist nichtig.

  7. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

  8. Der Käufer darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

  1. Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, haben unsere Lieferungen und Leistungen schnellstmöglich zu erfolgen.

  2. Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.

  3. Nicht abgeholte konfektionierte Ware kann von uns nach 4 Wochen auf Kosten des Käufers an ihn oder an den Hersteller zurückgeschickt werden, wenn wir den Käufer zuvor nochmals schriftlich zur Abholung aufgefordert haben.
    Nicht abgeholte individuell hergestellte Ware kann von uns nach 2 Wochen auf Kosten des Käufers an ihn zugeschickt werden.

§ 5 Versand

  1. Die Auslieferung der Ware erfolgt in unserem Lager oder den Verkaufsstellen. Wir versenden die Ware nur, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist.

§ 6 Besondere Regelungen für Hilfsmittel

  1. Das Recht des Kunden zur freien Wahl des Leistungserbringers wird zu Gunsten der Gross GmbH dadurch verbindlich ausgeübt, dass der Kunde unsere Geschäftsräume betritt, uns die Verordnung übergibt, den Liefervertrag unterschreibt, oder zum Maßnehmen berechtigt, andernfalls durch Abgabe der Ware an den Kunden.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

  1. Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.

  2. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Auslieferung der Ware anzeigt.

  3. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzugsmängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen) ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

  5. Wünscht der Kunde gegen unsere Empfehlung eine Montage, haftet die Gross GmbH nicht für Sach- oder Baumängel.

§ 8 Datenschutz

  1. Alle Datenschutzrichtlinien können Sie unter Datenschutz einsehen.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das für unseren Sitz Ludwigsburg zuständige Gericht. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Kunde ist jedoch berechtigt, jedes gesetzliche zuständige Gericht anzurufen.

§ 10 Anwendbares Recht

  1. Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.

§ 11 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das dispositive Recht. Dies gilt auch im Fall einer Lücke.

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